Mehr Sicherheit für Radfahrer!

Viele Wege führen nach Rom oder in die Kreuztaler City – zumindest, wenn man mit dem Auto unterwegs ist.

Um mit dem Fahrrad aus den Ortsteilen in die Kreuztaler Innenstadt zu gelangen, führt das Radwegenetz meist über bergige Nebenstraßen. Wird der schnelle Weg über die Bundes- und Hauptstraßen gewählt, stellt man schnell fest, dass Radfahrstreifen gänzlich fehlen oder nur einseitig und lückenhaft vorhanden sind.

 Radfahrer möchten selbst entscheiden, welche Strecke sie fahren, aber die fehlende Markierung auf den Bundes- und Hauptstraßen schreckt viele ab und lässt sie dann doch wieder zum Autoschlüssel greifen.

 Die Lösung könnten sogenannte Schutzstreifen sein, die durch ein Fahrrad-Piktogramm und eine dünne, unterbrochene Linie gekennzeichnet sind. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie dürfen andere Fahrzeuge die Markierung des Schutzstreifens bei Bedarf überfahren. Gerade in Richtung der Hauptkreuzung stellt dies eine gute Lösung dar, um den sensiblen Verkehrsfluss in diesen Bereichen nicht zu gefährden.

Daher haben wir die Verkehrskommission des Kreises Siegen-Wittgenstein um Prüfung gebeten, ob für die Haupt- und Bundesstraßen in Kreuztal diese sogenannten Schutzstreifen nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 g STVO eingerichtet werden können.

 Das Ergebnis dieser Prüfung besagt allerdings, dass nach Straßenverkehrsordnung das Anlegen von Schutzstreifen für Radfahrer an Straßen mit Schwerverkehrsaufkommen von über 1.000 Fahrzeugen / 24 Stunden zu vermeiden ist. Diese Zahl an Fahrzeugen wird sowohl auf der B508 (Marburger Straße), als auch auf der B517 (Hagener Straße) überschritten, so dass hier keine Schutzstreifen eingerichtet werden können. Mit anderen Worten: Die Verordnung lässt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht zu, dass Radfahrer durch eine Markierung in Form des Schutzstreifens besser wahrgenommen und dadurch geschützt werden! Lieber nimmt man in Kauf, dass nur einige „mutige“ Radfahrer diese Straßen ohne jegliche Markierung befahren und hofft, dass alle anderen sich abschrecken lassen und die Nebenstraßen oder das Auto wählen. Gerade bei hohem Verkehrsaufkommen müssten die Radfahrer besonders geschützt werden, aber genau dann dürfen keine Schutzstreifen angebracht werden – paradox!

 Diese Verordnung zeigt, dass das Fahrrad immer noch nicht als gleichwertiges und dazu noch umweltfreundliches Verkehrsmittel wahrgenommen wird. Würde man den Radfahrern den gleichen Raum zugestehen, wie allen anderen Verkehrsteilnehmern, könnten in Kreuztal einige Verkehrsprobleme vielleicht nicht gelöst, aber sicherlich verringert werden.

Daher hatten wir für die Ratssitzung am 28.09.2017 den Antrag auf Erstellung eines Radwegekonzepts für Kreuztal durch ein externes Planungsbüro und die Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel im Haushalt 2018 gestellt. Dieser Antrag wurde erfreulicherweise einstimmig angenommen und wir freuen uns darauf, dass sich 2018 die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer sicherlich verbessern wird.

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