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Die nachfolgenden Recherchen und der Bericht zum Leben und Tod von Alfred Freudenberg stammen von Jürgen Wenke, ehrenamtlicher Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins Rosa Strippe e.V
Alfred Freudenberg, geboren am 20. November 1893 in Kredenbach, wohnhaft in der Jung-Stilling-Str. 9 in Kreuztal-Kredenbach, Beruf: Eisenhobler/Dreher, verheiratet, eine Tochter. Im Sept. 1940 Verhaftung und Untersuchungshaft wg. homosexueller Kontakte; Verurteilung zu 3 Jahren Zuchthaus; nach voller Strafverbüßung im Zuchthaus Siegburg nicht in Freiheit entlassen, sondern im Sept. 1943 von der Polizei in die berüchtigte Steinwache nach Dortmund deportiert, von dort im Dez. 1943 in das KZ Natzweiler (Struthof) im Elsass verschleppt, von dort im März 1944 in das KZ Dachau bei München, ermordet in Dachau am 23. Feb. 1945, angebliche Todesursache „Versagen von Herz und Kreislauf bei Darmentzündung“
Alfred Freudenberg kam am 20. November 1893 in der Gemeinde Kredenbach im Siegerland zur Welt. Er war Sohn des Modellschreiners Ernst Freudenberg (Kredenbach 1864 bis 1945) und Henriette Freudenberg geb. Stein (Kredenbach 1864 bis 1920). Alfred Freudenberg hatte eine jüngere Schwester, Marie Elise Bülow, geb. Freudenberg (1896-1960). Die Familie Freudenberg im nördlichen Siegerland lässt sich mindestens zurückverfolgen bis zum Urgroßvater von Alfred Freudenberg, dem Zimmermann, Gemeindemann, Landwirt und Kirchenältesten Johann Jakob Freudenberg (Dahlbruch 1784 bis Kredenbach 1858). Dieser Johann Jakob Freudenberg war zweimal verheiratet und hatte aus jeder Ehe 5 Kinder.
Alfred Freudenberg war evangelisch, er wurde in Ferndorf im April 1908 von Pfarrer Wurmbach konfirmiert. Alfred wurde Eisenhobler/Dreher von Beruf, heiratete in Kreuztal am 14. Feb. 1924 Lina Anna Bülow (1895 bis 1953), die Schwägerin seiner Schwester Marie Elise Bülow.
Die Eheleute Alfred und Lina Anna Freudenberg hatten eine Tochter, Elfriede. (Dez. 1924 bis 1998). Die 4 Kinder (drei Töchter und ein Sohn) der Tochter Elfriede wurden zwischen 1947 und 1966 geboren. Diese 4 Enkel von Alfred Freudenberg haben wiederum Kinder. Die Nachkommen unterstützen die Verlegung eines Stolpersteines zur Erinnerung an den Lebens- und Verfolgungsweg ihres Großvaters und trugen zur Forschung bei.
Das Leben der Familie Freudenberg und insbesondere das Leben von Alfred Freudenberg änderten sich schlagartig im September 1940. Nach mündlicher Überlieferung wurde Alfred Freudenberg aufgrund einer Denunzierung verhaftet, der Vorwurf homosexueller Kontakte stand im Raum. Bis zu diesem Zeitpunkt war Alfred Freudenberg ein unbescholtener Mann, der nicht vorbestraft war. Die Karteikarte aus der Strafanstalt Siegburg beschreibt den damals 46jährigen Alfred als schlanken, 1,83 Meter großen Mann mit braunen Augen, spitzem Kinn, Oberlippenbart (Fliege) und grauem Haar. Die Nationalsozialisten, seit 1933 an der Macht, hatten ihr rassistisches und menschenverachtendes Weltbild in sogenannte „Gesetze“ gegossen: Sie verschärften mit Wirkung vom 1. Sept. 1935 den noch aus der Kaiserzeit stammenden § 175, der einvernehmliche homosexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe stellte. Sie erweiterten und verschärften die Tatbestände und führten neue ein (so konnte bereits Küssen oder wollüstige Blicke und Kontaktaufnahme zu Ermittlungen und Bestrafung führen, ebenso wurde erstmals mann-männliche Prostitution strafrechtlich verfolgt), sie erweiterten den Strafrahmen des § 175 von Gefängnis auf Zuchthaus bis zu 10 Jahren, sie bespitzelten Treffpunkte von Homosexuellen, führten Razzien durch, legten Listen von bekannten Homosexuellen an, übten Zensur aus und verboten Zeitschriften und zerschlugen Vereine. Auch die Hetze gegen homosexuelle Männer erzeugte ein gesellschaftliches Klima der Angst und Einschüchterung. Ebenso wurde der §175 als Werkzeug zur Verfolgung von katholischen Geistlichen eingesetzt. Zur systematischen Verfolgung wurde bereits 1934 ein Sonderdezernat Homosexualität bei der Gestapo geschaffen, verschärfend wurde im Jahr 1936 eigens die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ installiert. Mit dem 15. Sept. 1935 wurde auch die Spirale der Verfolgung von jüdischen Bürgern durch die erlassenen Nürnberger Rassegesetze weitergedreht. In diesem Klima der Einschüchterung und Unterdrückung kam es gegen Alfred Freudenberg zu mehrmonatiger Untersuchungshaft ab 2.9.1940. Es sollte sein letzter Tag in Freiheit sein.
Das vor dem Siegener Landgericht durchgeführte Gerichtsverfahren durch die gleichgeschaltete NS-Justiz wegen Verstoßes gegen §175 endete am 7.1.1941 mit einer Verurteilung zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Alfred Freudenberg galt jetzt als „Sittlichkeitsverbrecher“, seine gesellschaftliche Ausgrenzung führte ab diesem Zeitpunkt in den folgenden Stufen zu seinem Tod: Vom Gefängnis in Siegen wurde er zur Verbüßung der Strafe am 13. Feb. 1941 in das Zuchthaus Siegburg überstellt, dort musste er die dreijährige Gesamtstrafe bis zum 2. Sept. 1943 in vollem Umfang verbüßen. Sicherlich hatten er und seine Frau und seine Tochter ebenso wie der noch lebende Vater gehofft, dass er danach wieder in Freiheit kommen würde. Doch dem war nicht so, denn Alfred wurde von der Polizei am 2.9.1943 unmittelbar in sogenannte Vorbeugungshaft genommen. Diese Maßnahme war Folge eines Erlasses des SS-Reichsführer und Chef der deutschen Polizei, Heinrich Himmler. Der hatte dazu am 12. Juli 1940 pauschal bestimmt: „Ich ersuche, in Zukunft Homosexuelle, die mehr als einen Partner verführt haben, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen.“ Dieser Befehl von Himmler, einem der maßgeblichen Täter des NS-Regimes, hatte zur Folge, dass diejenigen, die ihre Strafe verbüßt hatten, unmittelbar am Strafhaftende in ein KZ deportiert wurden. Als „Vorbeugehäftlinge“ kamen sie nicht mehr in Freiheit sondern zu Tode. Sie starben durch Erschießung bei angeblichen oder von der SS inszenierten Fluchtversuchen oder durch Folter oder langsame Auszehrung aufgrund Unterernährung bei katastrophalen hygienischen Bedingungen verbunden mit schwerster Sklavenarbeit. So geschah es auch bei Alfred Freudenberg: Die Vorbeugehaft durch die örtliche Polizei wurde mit Überstellung in das berüchtigte Polizeigefängnis in Dortmund, die Steinwache, vollzogen. Das Haftbuch verzeichnet die persönlichen Dinge, die von Alfred Freudenberg konfisziert werden: 150,95 Reichsmark, eine Uhr, ein Paket. Von der Steinwache in Dortmund führte der Weg am 7.12.1943 in das mehr als 400 Kilometer entfernte KZ Natzweiler im Elsass, wo er am 15.12.1943 als Häftling Nr. 6603 registriert wurde. Als Verurteilter nach § 175 trug er wahrscheinlich an der Häftlingskleidung den sog. „Rosa Winkel“, ein rosafarbenes Stoffdreieck, das ihn für alle sichtbar als „Homo“ ausgrenzte. Neben den jüdischen Bürgern gehörten die als Homosexuelle gekennzeichneten Männer zur niedrigsten Häftlingskategorie. Bei seiner Ankunft in Natzweiler wurde ihm alles Persönliche genommen: Aus dem Menschen Alfred Freudenberg wurde die Nummer 6603; die persönlichen Gegenstände wurden abgenommen, darunter sämtliche Kleidung, seine Brille, 2 Tablettendosen, 2 Fotos, eine Brieftasche mit diversen Papieren, Pfeife, Feuerzeug, Schlüssel, Geldbörse, Kamm usw. Am 4. März 1944 wurde Alfred Freudenberg von dort in das KZ Dachau bei München deportiert. Hier wurde er „zur Nummer 64942“, zunächst aber nicht als „Homo“ registriert, sondern als „PSVler“, d.h. polizeilich Sicherungsverwahrter. Wahrscheinlich „verlor“ er also zunächst den „Rosa Winkel“, was seine Chancen auf Überleben zunächst erhöhte. Jedoch wurde im KZ Dachau Anfang Februar 1945 eine Überprüfung der Häftlingskartei durchgeführt und in zahlreichen Fällen wurden die Haftkategorien geändert. So auch bei Alfred Freudenberg. Als er am 15.2.1945 in den Krankenbau eingeliefert wurde, war er wieder als „Homo“ kategorisiert. Die erhaltene Karteikarte aus Dachau dokumentiert in roter Schrift die Veränderung. Am 23.2.1945 verstarb Alfred Freudenberg im KZ Dachau. Der von dem SSHauptsturmführer, Lagerarzt Fridolin Puhr, ausgestellte Schein („Abgang durch Tod“) nennt die angebliche Todesursache: Versagen von Herz und Kreislauf bei Enterocolitis. Eine beschönigende Formulierung für einen zielgerichteten Vernichtungsprozess.
Die Familienangehörigen in Kredenbach erfuhren zunächst nicht vom Tod des Ehemannes, Vaters, Sohnes. Der Vater von Alfred Freudenberg starb am 31. März 1945 ohne Kenntnis gehabt zu haben, welches Ende es mit seinem Sohn genommen hatte. Die Ehefrau von Alfred Freudenberg war neben dem Tod des Schwiegervaters Ernst Freudenberg und des ungeklärten Verbleib des Ehemannes Alfred mit einen weiteren Verlust konfrontiert: Ihr Bruder, der Felbwebel Otto Bülow, starb als Kriegsgefangener in Russland am 8.1.1946 im Alter von 48 Jahren. Im Februar 1946 forschte die Familie von Alfred (die zu diesem Zeitpunkt nur noch aus Ehefrau, Tochter und Schwester bestand): Zu diesem Zweck schrieb ein Freund der Familie am 3.2.1946 einen Brief an die Verwaltung im ehemaligen KZ Dachau und bat um Nachricht „ … ob er noch unter den Lebenden weilt. Die letzte Nachricht erhielten wir am 15.2.1945.“ (Wahrscheinlich hatte Alfred Freudenberg im Feb. 1945 bei der Verlegung in den Krankenbau des KZ noch Gelegenheit, eine Nachricht nach Hause zu schicken.) Die Antwort aus Dachau vom 22.2.1946 teilte den Tod mit. „Hierdurch sagen wir Ihnen auch im Namen aller Kameraden unser herzliches Beileid. Anbei übersenden wir Ihnen das Todescertificate Nr. 6623.“
Alfred Freudenberg wurde nur 51 Jahre alt.
Alfred Freudenberg war einer von mehreren Tausend Männern, die während der NS-Zeit wegen des Vorwurfes homosexueller Kontakte verfolgt wurden und die Verhöre, Folterungen, Zwangskastrationen, Gefängnis, Zuchthaus und KZ-Deportationen oder Verbringung in Euthanasie-Anstalten nicht überlebten. Diejenigen Homosexuellen, die die NS-Zeit überlebten, wurden nach dem 8. Mai 1945 weiter verfolgt. Alle CDU-geführten Bundesregierungen zwischen 1949 und 1969 unter Konrad Adenauer, Ludwig Erhardt und dem wegen seiner ehemaligen NSDAP-Mitgliedschaft und seiner frühen Karriere im NS-Staat heftig kritisierten Bundeskanzler Kiesinger ließen den Strafrechtsparagraphen 175 in der BRD in der verschärften Nazifassung (von 1935) bis zum Jahr 1969 (!!) unverändert bestehen. Trotz heftigster Attacken von Seiten der katholischen Kirche leitete 1968 der damalige Justizminister und spätere Bundespräsident Heinemann die Reform des Paragraphen in der BRD ein. Die DDR hatte die strafrechtliche Verfolgung bereits in den 50er Jahren eingeschränkt und im Jahr 1968 den §175 gestrichen. Erst nach der Wiedervereinigung und zwar seit 1994 werden homosexuelle Männer in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt: Der Paragraph 175 wurde gestrichen. Jedoch wurden erst 2002 diejenigen Urteile aufgehoben, die während der NS-Zeit mittels § 175 gefällt worden waren (gegen Stimmen aus CDU/CSU und FDP). Erst seit 2002 gilt Freudenberg also nicht mehr als Straftäter. Erst im Sommer 2017 wurden diejenigen Urteile, die zwischen 1945 und 1969 nach dem Paragraphen 175 in der Nazifassung gefällt wurden und diejenigen Urteile, die nach der Strafrechtsreform zwischen 1969 und 1994 gefällt wurden, aufgehoben. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den Urteilen nach 1945 schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Aufhebung der Urteile kam und kommt für die meisten Betroffenen, die inzwischen verstarben und für deren Angehörige, Familien und Freunde (zu) spät.
Der Stolperstein zur Würdigung von Alfred Freudenberg, von dem Künstler Gunter Demnig verlegt, liegt ab Freitag, den 15. 12.2017 am Ort des ehemaligen Wohnhauses in Kredenbach, Jung-Stilling-Str. 9. Es ist im Kreis Siegen der erste und bisher einzige Stolperstein zur Erinnerung an einen in der NS-Zeit wegen homosexueller Kontakte verfolgten Mann. Weitere Stolpersteine in Bochum (10), Dortmund (1), Düsseldorf (1), Duisburg (1), Essen(1), Gelsenkirchen (3), Hattingen (1), Remscheid (3), Solingen (1), Trier (2), Velbert (1), Witten (2) und Wuppertal (2) zur Erinnerung an verfolgte Homosexuelle sind bereits verlegt worden, weitere Stolpersteine werden folgen. Die Initiative, Recherchen und Bericht zum Leben und Tod von Alfred Freudenberg stammen von Jürgen Wenke, ehrenamtlicher Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins Rosa Strippe e.V., Beratungsstelle für Lesben, Schwule und deren Familien. Wir bedanken uns ausdrücklich bei Bündnis 90 / Die Grünen in Kreuztal für die Übernahme der Patenschaft für den Stolperstein. Spenden für die Aufarbeitung weiterer Lebenswege sind willkommen. Weitere Infos: www.rosastrippe.de/verfolgung