Baumschutzsatzung für Kreuztal

Antrag zur Sitzung des Rates am 24.02.2008

Sehr geehrter Herr Biermann,
die grüne Ratsfraktion bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.02.08 aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Entwurf für eine Baumschutzsatzung vorzulegen, die den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Bebauungspläne regelt.
In Vorbereitung auf einen Satzungsbeschluss empfiehlt der Rat die fachliche Beratung im Ausschuss für Infrastruktur- und Umwelt als zuständigem Fachausschuss.


Begründung:
Über eine Baumschutzsatzung für Kreuztal ist vor einigen Jahren bereits beraten
worden. Damals hat sich der Rat jedoch gegen eine Baumschutzsatzung ausgesprochen.
Das hat natürlich den Vorteil von weniger Bürokratie und mehr persönlicher
Entscheidungsfreiheit von GrundstücksbesitzerInnen. Allerdings haben die Erfahrungen auch gezeigt, dass Bäume gefällt wurden, die für das städtische Erscheinungsbild und die Kreuztaler BürgerInnen eine große Bedeutung hatten, ohne dass eine Überprüfung von alternativen Lösungen notwendig wurde. Auch wenn eine
Baumschutzsatzung die Fällung von Bäumen nicht in jedem Fall verhindern kann und soll, würde sie zumindest gewährleisten, dass Sinn und Notwendigkeit der Fällung im Vorfeld geprüft werden müsste.

Betrachtet man die vielfältigen Erfahrungen anderer Kommunen mit ihren Baumschutzsatzungen, scheint der Schutz - zumindest größerer stadtbildprägender Bäume - sowohl vom bürokratischen Aufwand her, als auch wegen der Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger vertretbar zu sein. Diese Erfahrungen werden zumeist auch von denjenigen Kommunen bestätigt, die ihre Satzungen dahingehend überarbeitet haben.

Daher schlagen wir als Diskussionsgrundlage eine moderate Baumschutzsatzung vor, die Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 cm und Nadelbäume ab einem Umfang von 120 cm in 1m Stammhöhe schützt. Auch könnten Fichten, Birken und Pappeln sowie Obstbäume (außer Walnussbäumen) vom Schutz ausgenommen
werden. Durch entsprechende Ausnahmen von Verboten in die Satzung können darüber hinaus Härtefälle vermieden und die Akzeptanz der Baumschutzsatzung in der Bevölkerung erhöht werden.


Mit freundlichen Grüßen
Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin

PS: Der Antrag wurde gegen die 3 Stimmen der grünen Ratsmitglieder abgelehnt.

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