Entlastung der Bürger*innen jetzt!

Wir fordern die Anpassung der Grundsteuer B an die niedrigere Kreisumlage

Antrag zur Sache zur TOP 2 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt
Kreuztal am 15.02.2024 / Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Kreuztal am 14.03.2024:
Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Berücksichtigung des Antrages zur Sache zu TOP 2 der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.02.2024 sowie zur Sitzung des Rates der Stadt Kreuztal am 14.03.2024:

Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kreuztal / Der Rat der Stadt Kreuztal beschließt die durch den Beschluss des Kreistages vom 09.02.2024 zum Hebesatz der allgemeinen und differenzierten Kreisumlage finanziellen Entlastungen vollständig für eine Neukalkulation des Hebesatzes der Grundsteuer B einzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag eines neukalkulierten Hebesatzes der Grundsteuer B zu erarbeiten.

Begründung:

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf kalkuliert die allgemeine Kreisumlage mit einem Hebesatz von 38,4% sowie die differenzierte Kreisumlage mit einem Hebesatz von 27,41 %. In der Sitzung des Kreistages vom 09.02.2024 wurde die allgemeine Kreisumlage auf 36,45 % festgesetzt. Damit wurde den Forderungen der Kommunen nach einer Senkung entsprochen und auch für die Stadt Kreuztal ergeben sich deutlich geringere Zahlungsverpflichtungen zur Kreisumlage. Diese Entlastung für die Stadt Kreuztal sollte vollständig für eine geringere Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B eingesetzt werden. Damit ergäben sich Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob sie Eigentümer*innen oder Mieter*innen sind sowie für Gewerbetreibende in der Stadt Kreuztal.

Im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anna Wetz              
Fraktionsvorsitzende



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