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Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Kreuztal am 01.07.2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Anfrage in der
parlamentarischen Fragestunde der nächsten Ratssitzung:
Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung wurde in diesem Urteil aufgefordert, das Klimaschutzgesetz für die gegenwärtige Zeit strenger und zielorientierter zu formulieren, so dass die in den Klimaschutzabkommen festgelegten Klimaschutzleistungen für die zukünftige Generation überhaupt noch leistbar ist, ohne drastische Einschränkung ihrer Freiheiten. Der Klimaschutz ist eine Internationale, nationale und kommunale Aufgabe. Er beginnt ganz unten, auf kommunaler Ebene, wir alle haben hier unsere Aufgaben zu leisten. So werden die verschärften Klimaschutzziele bezüglich CO2-Neutralität bis 2045, Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°K und verstärkter Nutzung regenerativer Energien auch Kreuztal vor neue Herausforderungen stellen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Durch den Borkenkäferbefall sind riesige Waldflächen verloren gegangen, die unter
anderem auch als CO2-Senken wirksam waren. Wie will die Stadt Kreuztal weiterhin dafür sorgen, dass auch unter diesen Bedingungen die geplante CO2-Neutralität bis zum geplanten Zeitpunkt 2045 gelingt und hinaus auch eingehalten wird?
2. Werden weiterhin Planungen verfolgt, in denen Waldflächen und Gewerbeflächen dem Straßenbau weichen müssen?
3. Welche Anregungen (Förderungen) will die Stadt Kreuztal ihren Einwohner*innen anbieten, um ihren privaten Energieverbrauch senken zu können?
- Energetische Gebäudesanierung
- Förderung von Photovoltaiklanlagen
- Förderung von Sonnenkollektoranlagen
- Anbieten von Fachberatungen
4. Wie will die Stadt Kreuztal selbst mit ihren Gebäuden den nötigen Beitrag zur Energiewende leisten?
5. Ist es möglich, dass zukünftig Bürger*innen der Stadt Kreuztal öffentliche Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen mieten können?
6. Sind zukünftig Einschränkungen und Beschränkungen des öffentlichen Lebens zu
erwarten, damit die vereinbarten Klimaschutzziele erreicht werden können?
Im Voraus besten Dank für die Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
Björn Eckert Dieter Gebauer
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender