Anfrage zum Sachstand des sogenannten "Schuldenmanagements"

Kreuztal, den 11.07.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 21.07.11

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet sie folgende Anfrage zum Thema „aktives Schuldenmanagement“ zur nächsten Sitzung des Rates zu beantworten:

 

  1. Letzter uns bekannter Sachstand zur Frage der Zulässigkeit und möglichen Entschädigungsforderungen der Stadt gegen die WestLB war, dass die Verwaltung einen Prüfauftrag erteilt hatte, um die Chancen einer Klage oder ggf. auch außergerichtlichen Einigung fundiert bewerten zu können.
    1. Liegen mittlerweile Ergebnisse zu diesem Prüfauftrag vor?
    2. Wenn ja welche?
    3. Ist aufgrund vorliegender Erkenntnisse eine erfolgversprechende Entschädigungsforderung oder eine erfolgversprechende Klage abzusehen?
    4. Wenn noch keine Ergebnisse des Prüfauftrags vorliegen:
      Wann ist damit zu rechnen?

 

  1. Wie haben sich
    1. zu realisierende Verluste und
    2. der Marktwert bei einem Komplett-Ausstieg zum jetzigen Zeitpunkt der einzelnen Zinsoptimierungs- und Zinssicherungsgeschäfte seit der letzten Mitteilung entwickelt?
  1. Welche Auswirkungen hat die im Landtag beschlossene Grundsatzerklärung für einen Restrukturierungsplan für die WestLB  AG (Aktuell Eigentümer: Sparkassen 50,1% und Land, teilweise direkt (18%) und teilweise über die NRW-Bank (31%)
    1. bezüglich der Risiken unseres aktiven Schuldenmanagements?
    2. bezüglich der Aussicht auf Entschädigung bzw. ein Klageverfahren?
  1. Welchem der drei geplanten Geschäftsbereiche werden die Geschäfte des aktiven Schuldenmanagements voraussichtlich zugeordnet werden?
    1. Der Verbundbank, die in den Besitz der Sparkassen übergeht und deren überörtliche Geschäfte übernehmen wird?
    2. Oder der bereits 2009 gegründete EAA (Erste Abwicklungsanstalt), die alle Papiere der WestLB übernimmt, die nicht verkauft werden können?
    3. Oder der SPM-Bank (Service- und Portfoliomanagement) als Nachfolgerin der alten WestLB, die das Kerngeschäft der ehemaligen WestLB übernehmen soll, mit dem Ziel möglichst viele Teile des bisherigen Investmentbankings zu veräußern, wobei unverkäufliche Anteile wiederum an die EAA übergehen sollen?

  2. Wäre bei aktuell „noch?“ bestehender Aussicht auf eine erfolgreiche Klage gegebenenfalls Eile geboten, um Ansprüche vor der geplanten Restrukturierung zu sichern oder gehen Sie davon aus, das aus der Restrukturierung keine veränderten Erfolgsaussichten auf Entschädigung oder Klageerfolg abzuleiten sind?
  3. Ist aufgrund der abgeschlossenen Verträge mit der WestLB eine Veräußerung der mit der Stadt Kreuztal abgeschlossenen Geschäfte/Verträge an Dritte möglich?

 

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hoppe-Hoffmann
(Fraktionssprecherin)

Hier gibt es für Sie keine Antwort der Verwaltung.
Obwohl wir wiederholt darum gebeten haben, zumindest den Teil der Fragen öffentlich zu beantworten, zu dem es keine Bedenken für eine öffentliche Beantwortung gibt, kam die Verwaltung unserem Wunsch nicht nach.

Selbst als in der Ratssitzung Bernd Meichelböck SPD ganz allgemein zum Stand des Schuldenmanagements fragte, gab die Verwaltung nicht einmal einen Hinweis auf unsere Anfrage, die im nichtöffentlichen Sitzungsteil beantwortet wurde.

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