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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion B´90/Die Grünen Kreuztal begrüßt die bisherige, umsichtige Vorgehensweise der Verwaltung bei der Durchführung von Sitzungsveranstaltungen des Rates und der Ausschüsse. Leider hatte dies offensichtlich zur Folge, dass verschiedene Ausschusssitzungen wie auch die Ratssitzung am 23.04.20 abgesagt wurden.
Um den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts u.a. in Zukunft ausreichend genügen zu können, haben wir darüber hinaus auch mit Bezug auf den Erlass des MHKGB vom 24.04.20 zu kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen (Aktualisierung des Erlasses v. 21.03.2020 und 17.04.2020) und der CoronaSchVO vom 16.04.20 folgende Fragen an die Verwaltung:
Begründung:
Die vorgesehenen Sitzungen der kommunalen Gremien dienen der Ausübung und dem Erhalt der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch die Bürgerschaft, vertreten durch den Rat und den Bürgermeister, bestimmt (vgl. Art. 28 Abs. 2 GG, §40 Abs.2 GO NRW)
Dieses Grundrecht wird durch die bisher in dieser Sache durch die Stadt Kreuztal erlassenen Verfügungen und Absagen empfindlich gestört.
Durch den aktuellen Erlass des MHKGB (s.o.) fallen der Rat und seine Gremien „nicht unter die (...) ergangen Verordnungen (insbesondere Coronaschutzverordnung) und Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen und (...) den (...) zu untersagenden Veranstaltungen und Versammlungen.“
Auch sind die Regelungen zur Übertragung von Angelegenheiten des Rates in die Ausschüsse o.a. so eng und präzise gefasst, dass eine pauschale Absagekultur zu diesem Zeitpunkt unverhältnismäßig ist.
Sollten daher die bisher genutzten Räumlichkeiten den notwendigen aber nachgestellten Schutzbedürfnissen der Sitzungsteilnehmer bei Weitem nicht genügen, bedarf es der schnellen Suche und Bestimmung von Alternativräumen, die diese Bedürfnisse besser befriedigen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gebauer
Fraktionssprecher B‘90/Die Grünen
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