Anfrage zur Sicherstellung zur Durchführung kommender Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion B´90/Die Grünen Kreuztal begrüßt die bisherige, umsichtige Vorgehensweise der Verwaltung bei der Durchführung von Sitzungsveranstaltungen des Rates und der Ausschüsse. Leider hatte dies offensichtlich zur Folge, dass verschiedene Ausschusssitzungen wie auch die Ratssitzung am 23.04.20 abgesagt wurden.

Um den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts u.a. in Zukunft ausreichend genügen zu können, haben wir darüber hinaus auch mit Bezug auf den Erlass des MHKGB vom 24.04.20 zu kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen (Aktualisierung des Erlasses v. 21.03.2020 und 17.04.2020) und der CoronaSchVO vom 16.04.20 folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien sind seitens der Verwaltung geplant?
  2. Werden Räumlichkeiten gesucht / sind identifiziert, die eine Durchführung von Sitzungen der Gremien ermöglichen?
  3. Welchen Detailkriterien liegt eine Bewertung von Räumlichkeiten auf Tauglichkeit zu Grunde und wer führt diese fachlich durch?
  4. Gibt es nicht zu behebende organisatorische Probleme, die eine ordentliche Sitzungsführung unmöglich machen? Wenn ja, welche?

Begründung:
Die vorgesehenen Sitzungen der kommunalen Gremien dienen der Ausübung und dem Erhalt der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch die Bürgerschaft, vertreten durch den Rat und den Bürgermeister, bestimmt (vgl. Art. 28 Abs. 2 GG, §40 Abs.2 GO NRW)

Dieses Grundrecht wird durch die bisher in dieser Sache durch die Stadt Kreuztal erlassenen Verfügungen und Absagen empfindlich gestört.

Durch den aktuellen Erlass des MHKGB (s.o.) fallen der Rat und seine Gremien „nicht unter die (...) ergangen Verordnungen (insbesondere Coronaschutzverordnung) und Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen und (...) den (...) zu untersagenden Veranstaltungen und Versammlungen.“

Auch sind die Regelungen zur Übertragung von Angelegenheiten des Rates in die Ausschüsse o.a. so eng und präzise gefasst, dass eine pauschale Absagekultur zu diesem Zeitpunkt unverhältnismäßig ist.

Sollten daher die bisher genutzten Räumlichkeiten den notwendigen aber nachgestellten Schutzbedürfnissen der Sitzungsteilnehmer bei Weitem nicht genügen, bedarf es der schnellen Suche und Bestimmung von Alternativräumen, die diese Bedürfnisse besser befriedigen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gebauer
Fraktionssprecher B‘90/Die Grünen

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