Gastronomie und Handel unterstützen: Antrag auf vorrübergehende Aussetzung von Gebühren

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07. Mai 2020
Antrag auf vorrübergehende Aussetzung von Gebühren gem. §5, Tarifstelle 3, 4, 5, der Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Plätzen in der gültigen Fassung vom 01.01.2002

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die zur Zeit grassierende Corona SARS-CoV-2 Pandemie hat seit dem 22.03.2020, begründet durch die CoronaSchVO, zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Ausübung von Handel und Gewerbe geführt. Insbesondere davon betroffen sind der Einzelhandel und das Gastronomiegewerbe, deren Geschäftstätigkeit nur unter hohen Auflagen genehmigt oder gar gänzlich untersagt werden mussten.

Die Einschränkungen für den Einzelhandel wurden mit Wirkung vom 20.04.2020 zwar etwas gelockert, bestehen aber für das Gastronomiegewerbe in der ursprünglichen Form weiterhin fort. Hier wird eine Lockerung kurzfristig erwartet. Durch das weitgehende Verbot der gewohnten Geschäftstätigkeit ist es zu erheblichen Umsatzverlusten gekommen, die durch weitreichende Stützungsmaßnahmen des Bundes und des Landes NRW zwar gemildert, deren existenzbedrohender Charakter jedoch bis heute nicht überwunden werden konnte. Den betroffenen Unternehmen fehlt es vielfach an Liquidität um die laufenden Kosten während des Stillstandes und nach begonnener Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit leisten zu können.

Für eine nicht unerhebliche Anzahl von Unternehmen dient eine Sondernutzung von öffentlichen Flächen zur Umsatz- und Gewinnsteigerung, die in der derzeitigen Situation dringend notwendig ist. Für die Sondernutzung erhebt die Stadt Kreuztal Gebühren deren Höhe durch die o.g. Satzung bestimmt wird. Ein Wegfall dieser Gebühren wäre sicher kein entscheidender Faktor hinsichtlich der Gebühreneinnahmen oder einer erheblichen Umsatzverbesserung des Einzelhandels aber doch immerhin von großem symbolischen Wert für die Kreuztaler Handel- und Gewerbetreibenden.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt daher eine vorrübergehende Aussetzung der Erhebung der Gebühren gem. §5, Tarifstelle 3, 4, 5, der Satzung für Sondernutzungen an öf-fentlichen Plätzen in der gültigen Fassung vom 01.01.2002 für den begrenzten Zeitraum bis zum 31.10.2020, beginnend mit dem 01.05.2020.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gebauer

Fraktionssprecher B‘90/Die Grünen Kreuztal

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