Antrag auf Sperrung der Straße „Brücher Weg“ im Loher Tal während der Amphibienwanderung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir möchten Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Infrastruktur-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 05.02.2018 zu nehmen.

Das Loher Tal in Kredenbach ist seit 1990 Naturschutzgebiet, gehört zu einem Biotopverbund und ist die Heimat unzähliger Amphibien (seit 1980 sind alle Amphibienarten in der Bundesartenschutzverordnung enthalten und stehen unter besonderem Schutz). In diesem Gebiet zwischen zwei Weihern verläuft die Nebenstraße „Brücher Weg“ und alljährlich im Frühjahr werden hier unzählige Amphibien, z.B. Erdkröten, bei ihrer Wanderung zu den Laichgewässern überfahren - mitten in einem Naturschutzgebiet! Die Tiere gehen nur bei feuchter Wetterlage und in Zeiten der Dämmerung bzw. nachts auf Wanderschaft – für Autofahrer eine Zeit, in der die Sichtverhältnisse besonders schlecht sind. Schilder mit dem Hinweis auf die Krötenwanderung reichen daher nicht aus, da die Tiere eine starre Haltung (Schreckhaltung) einnehmen und Erdkörten nicht hüpfen, sondern kriechen. Dadurch sind sie in der Dunkelheit kaum sichtbar. Auch Sterben die Tiere an inneren Verletzungen – verursacht durch Luftverwirbelungen, die entstehen, wenn Fahrzeuge über sie hinweg fahren.

Zum Schutz der Tiere gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Fang- bzw. Schutzzäune
    Die Tiere werden durch diese Zäune am Überqueren der Straße gehindert, müssen aber täglich früh morgens und in den späten Abendstunden eingesammelt und über die Straße getragen werden – eine Aufgabe, die von der Stadtverwaltung nicht geleistet werden kann. Auch hat die Umweltberatung der Stadt Kreuztal bereits geprüft, ob dies von Umweltverbänden oder anderen Freiwilligen übernommen werden kann – leider ohne Erfolg.
  2. Dauerhafte Schutzanlagen
    Hierbei handelt sich um Systeme aus Beton oder Stahl, die aus Tunneldurchlässen unter der Straße und Leiteinrichtungen parallel zur Straße bestehen und fest verbaut werden. Der Vorteil dieser dauerhaften Schutzanlagen besteht in der ganzjährigen Funktionsweise und dem geringen Betreuungsaufwand. Neben Amphibien werden auch andere Tiere wie z.B. Igel geschützt, aber der Nachteil ist der hohe Kostenaufwand bei einem nachträglichen Einbau, wie in diesem Fall. Auch sind hierfür bestimmte Lichtverhältnisse notwendig, die in diesem Bereich nicht gegeben sind (lt. Rücksprache mit Herrn Dr. Hartmut Müller, Kreuztal- Kredenbach).
  3. Straßensperrung
    Der betroffene Straßenabschnitt wird während der Hauptwanderung für den Verkehr komplett gesperrt. Dies ist aus Gründen des Artenschutzes in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt (§ 45, Abs. 1a, Nr. 4a ist das Recht zur Beschränkung des Verkehrs "hinsichtlich örtlich begrenzter Maßnahmen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes ..."). Die Straßensperrung muss durch die zuständige Verkehrsbehörde genehmigt werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist meist das Vorhandensein einer zumutbaren Umleitungsstrecke und kann nur bei Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen realisiert werden.

Aus diesen Gründen beantragen wir, den Bereich der Straße „Brücher Weg“ in Kreuztal-Kredenbach, der im Naturschutzgebiet zwischen den beiden Weihern liegt, alljährlich für die Zeit der Amphibienwanderung von ca. Mitte Februar bis Ende April für den Straßenverkehr zu sperren (Die Wanderung beginnt meist bei Temperaturen ab 5 bis 6°C und bei feuchtem Wetter).

Im Vergleich zu den anderen oben genannten Maßnahmen bedeutet diese Sperrung den geringsten Aufwand und verursacht keine nennenswerten Kosten. Die Straße ist eine untergeordnete Nebenstraße, hat in diesem Bereich keine Anlieger und die angrenzenden Wohngebiete sind über Straßen, die direkt von der B 508 abgehen, ohne Umwege oder Einschränkungen zu erreichen (s. Anlage). Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Dieter Gebauer
Fraktionssprecher

gez. Sandra Gismondi
Ratsmitglied

Ergebnis Antrag Straßensperrung wg. Amphibienwanderung lt. Niederschrift IUWA v. 05.02.18
 
AM Gebauer begründet den Antrag seiner Fraktion. Es handele sich hier um ein Naturschutzgebiet, für das die Verpflichtung bestehe, im Einklang mit Fauna und Flora - hier besonders der Schutz der Kröten - umzugehen. Von den drei Lösungsvorschlägen zum Schutze der Amphibienwanderung sei die Sperrung des „Brücher Weges“ die bevorzugte und zugleich die kostengünstigste.

BM Kiß erinnert sich, dass die Sperrung früher schon gängige Praxis gewesen sei und auch wieder ausgesprochen werden könne. Die Notwendigkeit werde nicht in Abrede gestellt.

AM Schreiber stimmt dem Vorgesagten zu. Wichtig sei, dass die Straße weiterhin fußläufig bzw. mit dem Fahrrad genutzt werden könne, denn auf diesem Weg verlaufe der Kindelsbergpfad.

AV Müller fasst zusammen, dass der Bürgermeister die Sperrung zugesagt habe. Ihm stelle sich die Frage, ob hierüber noch mit einem Beschluss abgestimmt werden müsse.

AM Siebel befürwortet auch die vorgeschlagene Lösung. Diese Diskussion werde protokolliert und sicherlich von der Presse auch aufgenommen und veröffentlicht, so dass auf eine Abstimmung verzichtet werden könne.

Auf die Frage von AM Görnig, wie abgesperrt werde, antwortet BM Kiß, dass seines Erachtens „Absperrvorrichtungen mittels Böcken“ aufgestellt werden müssen. Vermutlich reiche ein Verbotsschild nicht aus.

BM Kiß sagt zu, dass der Brücher Weg - ähnlich wie der Altenberg - routinemäßig zu einer bestimmten Jahreszeit gesperrt werde.

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