Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"

Sehr geehrter Herr Kiß,

wir haben uns verschiedentlich mit der Teilnahme von Kindern am gemeinsamen Mittagessen im Rahmen unserer Ganztagsangebote befasst. Mit verschiedenen Maßnahmen (u.a auch dem Wechsel der Essens-Anbieter) versucht die Stadt den sinkenden Teilnehmerzahlen entgegenzuwirken.  Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bitten wir daher um Beantwortung folgender Fragen zum Härtefallfonds des Landes NRW „Alle Kinder essen mit“:

 

  1. Können Eltern in der Stadt Kreuztal einen Antrag auf Förderung durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ stellen?

  2. Wenn ja, wie werden die Eltern auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht?

  3. Wie viele Eltern haben einen Antrag gestellt?

  4. Hat die Stadt Kreuztal zum 30.09.2015 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt?

    Falls das Programm in Kreuztal bislang nicht genutzt wurde
  5. Hält die Verwaltung eine Teilnahme an dem Programm „Alle Kinder essen mit“ grundsätzlich für sinnvoll?

  6. Ist ein Beschluss der politischen Gremien für die Teilnahme notwendig oder wäre dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung?

  7. Mit wie vielen anspruchsberechtigten Kindern in Kreuztal wäre schätzungsweise zu rechnen und wie hoch läge damit in etwa der städtische Eigenanteil der im Haushalt jährlich zur Verfügung zu stellen wäre?

Zur Erläuterung:

Der 01.08.2011 in Kraft getretenen Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" des Landes NRW, der finanzielle Zuwendungen für die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien leistet, ist bis zum 31. Juli 2020  verlängert worden. "Alle Kinder essen mit" ist das Nachfolgeprogramm des Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit", der zum 31.07.2011 ausgelaufen ist.

Den Berichten zur Abwicklung der Jahresförderprogramme des Regionalrates konnten wir entnehmen, dass in den letzten Jahren z. B. Anträge aus Bad Berleburg, Bad Laasphe, Hilchenbach und Siegen gestellt und bewilligt wurden, die Stadt Kreuztal den Härtefallfonds bislang aber noch nicht in Anspruch genommen hat.

Der Härtefallfonds kann von Familien in Anspruch genommen werden, die – trotz Bedürftigkeit - keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben und damit keinen Zuschuss zu den Kosten der Mittagsverpflegung ihrer Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter beantragen können.

Es können beispielsweise Familien gefördert werden, die nur über ähnliche finanzielle Mittel verfügen, wie die Personen, die von den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden.

Auch Kinder aus Haushalten mit nominal höherem Einkommen können eventuell in den Genuss der Förderung kommen, sofern z.B. aufgrund einer Verschuldung nur geringe finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Begünstigt sein können auch Kinder von Eltern, die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Ein bedeutender Aspekt für die Teilnahme der Stadt Kreuztal könnte die Hortbetreuung sein, denn für diese Zielgruppe besteht bei einem Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII seit dem 01.01.2014 kein Anspruch mehr auf Bezuschussung der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepaketes. Zur Vermeidung einer Schlechterstellung der Hortkinder, im Vergleich zum BuT-berechtigten Personenkreis, erhalten die Hortkinder daher auch dann eine Zuwendung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Härtefallfonds, wenn sie zum Leistungsbereich des SGB II / SGB XII gehören.

Gefördert wird die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in Horten und in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, für Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sofern die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.

Wie auch beim Bildungs- und Teilhabepaket ist von den Eltern ein Eigenanteil von 1,00 € pro Mahlzeit aufzubringen.

Berechtigte müssten jeweils bis zum 15.9. und 15.03. einen individuellen Antrag bei der Kommune stellen und diese bis zum 30.09. und 31.03. den Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg. Die Kommunen haben einen Eigenanteil in Höhe von 20 % (Gesamtkosten abzüglich Elternbeitrag) zu leisten.

Zuwendungsempfänger sind nicht die Familien, sondern zunächst die Kommunen, die das Geld an die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen, an die Schulen bzw. die jeweils beauftragten Träger oder Unternehmen weitergeben. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich jeweils am 01. November und am 01. Mai.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin

 



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