Betreuungslücke zwischen KiTa und Schule

Anfrage zur Sitzung des Schulausschusses am 17.02.2010

„Sommerloch" im Übergang zwischen Kita und Schule - Betreuungslücke aufgrund späterer Sommerferien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,

Betreuungsverträge für Kindertagesstätten und die Offene Ganztagsgrundschule enden in der Regel zum 31. Juli, dem offiziellen Ende des Schul- und Kindergartenjahres. Eltern, deren Kinder eingeschult werden, müssen die folgende Zeit zwischen dem 31. Juli und Schuljahresbeginn ggf. ohne ein den Kindern vertrautes Betreuungsangebot auskommen.

In unserer alten Kindergartenordnung hieß es:

XI. Kündigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet zum letzten des Monats, der dem Schuleintritt

vorausgeht, ohne dass er einer Kündigung bedarf.

 

In der neuen (am 17.12.09 im Rat verabschiedeten) Kindergartenordnung heißt es:

XI. Kündigung des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Betreuung endet am 31.07. des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird. ...

 

Seit 2008 verschieben sich die Sommerferien fortlaufend nach hinten.

2008: 26.06. - 31.07

2009: 02.07 - 14.08.

2010: 15.07. - 27.08.

2011: 25.07. - 06.09

Es liegt auf der Hand, dass die immer größer werdende Betreuungslücke nicht allein von den Eltern, z.B. durch Einsatz von Urlaub, überbrückt werden kann. Denn während in den letzten Jahren aufgrund der frühen Sommerferien und eines Schuljahresbeginns Anfang/Mitte August die Betreuungslücke zeitlich klein war, vergrößert sie sich ab diesem Jahr durch das festgelegte Ende des Kindergartenjahres deutlich. Dies bedeutet, dass Kindern beim Übergang von der Kita in die Grundschule das vertraute Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung steht und bis Schuljahresbeginn eine Betreuungslücke von 4 bzw. 6 Wochen abgesichert werden muss.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Sommerferien viele Kitas zumindest teilweise geschlossen sind. Daher fragen wir:

  1. Welche Lösungsvorschläge sieht die Verwaltung, um die in den kommenden Jahren entstehenden Betreuungslücken in einer kindgerechten und familienfreundlichen Weise zu schließen? Wünschenswert wäre sicher ein Betreuungsangebot, dass den Kindern keinen mehrfachen Wechsel zumutet.
  2. Wäre eine Vereinbarung mit dem Jugendhilfeträger denkbar?
  3. Wenn nein, wäre zumindest die Möglichkeit gesichert, das Angebot der Ferienbetreuung an den Grundschulen zu nutzen?

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hoppe-Hoffmann

(Fraktionssprecherin)

 

 

 

Anlage: Auszug aus der Zielvereinbarung familiengerechte Kommune

Aus der Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats zum Audit familiengerechte Kommune

Ziel Bestehende Ferienbetreuung für Schulkinder ist ausgebaut

Maßnahme Maßnahme 1:

Ausbau der Ferienbetreuung durch Einbindung weiterer Schulen in die Ferienbetreuung

Maßnahme 2:

Die Ferienbetreuung wird zeitlich ausgedehnt und für weitere Altersgruppen ermöglicht (Übergang von Kita in die 1. Klasse und von der GS zur weiterführenden Schule).

Maßnahme 3:

Es wird geprüft, inwieweit und zu welchen Bedingungen neben dem Stammpersonal in den offenen Ganztagsgrundschulen auch die Betreuungskräfte der Halbtagsbetreuung für die Ferienbetreuung zur Verfügung stehen (zusätzliche Honorierung).

Messkriterium: Zahl der teilnehmenden Kinder und beteiligten Schulen ist gestiegen.

Zielgruppe Kinder und jüngere Jugendliche der Grund- und weiterführenden Schulen Kosten/Ressourcen Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel

Verantwortlich Leitung Amt 40, Dieter Loske
Umsetzungsbeginn 2010
Umsetzungszeitraum fortlaufend
Kommunikation Flyer, Internet, direkte Ansprache in den Schulen, Ferienspielheft

 

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