Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Stadt Kreuztal zum Regionalplanentwurf 2025 – räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein Hier: Bezug auf die Stadt Kreuztal

Der Regionalplanentwurf 2025 ist richtungsweisend für eine nachhaltige, ökologische Entwicklung in den oben genannten Teilbereichen. Der Blick der Bezirksregierung von außen in diese Bereiche zeigt, dass teilweise ein erheblicher Handlungsbedarf hinsichtlich zukunftsweisender kommunaler Entwicklungen besteht, der in weiten Bereichen von den einzelnen Kommunen leider so nicht erkannt wird.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Kreuztal begrüßt daher den vorliegenden Entwurf des Regionalplans 2025, erlaubt sich aber dennoch verschiedene kritische Anmerkungen:

 

Klimawandel:

Der sich immer drastischer abzeichnende Klimawandel stellt die gesamte Welt, bis hinab in die Städte und Kommunen, vor neue Herausforderungen, denen sehr ernsthaft und vehement begegnet werden muss. Städtebaulich muss durch entsprechende Bauordnungen sichergestellt werden, dass durch Kaltluftschneisen eine ausreichende Kühlung der Bebauung sicher- gestellt wird. Jede Kommune muss verpflichtet werden eine Stabsstelle für Klimaschutz ein- zurichten, damit Klimaschutz effizient organisiert werden kann und auch die Folgen der Klimaänderung in richtiger Weise angegangen werden können. Der regionale und kommunale Bei- trag zur Energiewende -und damit zum Klimaschutz- muss verpflichtend sein.

Regenerative Energien:

Richtig ist, dass die Stadt Kreuztal einen kaum erkennbaren Beitrag zum Gelingen der von der Bundesregierung geforderten Energiewende leistet. Auf unserem Stadtgebiet werden lt. NRW- IT bis jetzt nur 1,2% der verfügbaren Windenergie genutzt und 3,2% der verfügbaren Sonnenenergie. Die im Regionalplanentwurf angedeutete mögliche Ausweisung einer Windvorrangzone auf dem Hausberg der Stadt Kreuztal, dem Kindelsberg, trifft allerdings auf einen sehr großen Widerstand in der Kreuztaler Bevölkerung. Um die Akzeptanz der Nutzung der Windenergie zu fördern, wäre es daher sinnvoll andere Standorte im Stadtgebiet zur Nutzung der Windenergie zu untersuchen, beispielsweise der Bereich „Hoher Wald“, zugehörig zum Stadt- teil Burgholdinghausen.

Für die Installation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollten die Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Für künftige Neubauten muss es verpflichtend sein, über Photovoltaik, Sonnenkollektoren und Erdwärme einen wesentlichen Beitrag zur eigenen Energieversorgung zu leisten. Der Bau von Wärme-Kraftanlagen zur Selbstversorgung in Neubaugebieten muss voran gebracht werden.

Verkehr:

Kreuztal besteht –wie der Name es schon sagt- aus zwei sich kreuzenden Tälern. Diese Täler müssen alle Verkehrsströme aufnehmen. Von der Vergangenheit bis in die Zukunft wurde hier ausschließlich auf Verkehrswege für die Automobilität gesetzt, inklusive des Schwerverkehrs. Die Nutzung des bestehenden Schienennetzes und der Bau eines zeitgemäßen Radwegenetzes wurde über Jahrzehnte vernachlässigt. Der großzügige Ausbau des Schienen- und Radwegenetzes wird eine Entlastung der Straßen mit sich bringen. Eine bessere Taktung der Personenbeförderung mit Bahn und Bus muss eingerichtet werden. Die noch zu bauenden Radwege von Nord nach Süd und Ost nach West müssen den Charakter von Radschnellwegen oder Radvorrangrouten haben.

Vom Bau der sogenannten „Route 57“ ist abzusehen. Aufgrund ihres sehr geringen Kosten- Nutzen-Faktors, ihrer nicht zu vereinbarenden Umweltverträglichkeit, ihrer Zerstörung von Naherholungsräumen und einer Jahrzehnte alten Bedürfnisorientierung ist diese Straße nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen sollte eine zurückliegende Planung des Landesbetriebs Straßen NRW wieder verfolgt werden, die einen bedarfsgerechten Ausbau der B 62 vorsah, um dadurch eine bessere Anbindung des Wittgensteiner Raums an das überregionale Straßen- netz zu ermöglichen. Bedingt durch den Klimawandel kommt CO2-Senken –also Wäldern- eine immer größere Bedeutung zu. Durch den Borkenkäferbefall sind im Raum Siegen-Wittgenstein viele tausend Hektar Wald vernichtet worden, die nun nicht mehr als CO2-Speicher infrage kommen. Daher ist unbedingt davon abzusehen, weitere Waldflächen dem Bau von nicht sinnhaften Straßen zu opfern.

Gewerbeflächen:

Die weitere Ausweisung von Gewerbeflächen wird vor allem von der Industrie- und Handelskammer für alle Kommunen in Südwestfalen gefordert. Hierbei geht es oft um Gewerbeflächen, für rein logistische Nutzungen, die einen hohen Flächenverbrauch bei geringem Arbeitskräfteeinsatz haben. Beispielhaft ist hier die Neueinrichtung eines Gewerbegebietes auf dem Krombacher-Heck. Für solch ein Gewerbegebiet müsste wieder eine große Waldfläche –also CO2-Senke- der Bebauung und Versiegelung geopfert werden. Der tatsächliche Gewerbeflächenbedarf in Kreuztal konnte bisher nicht in genauen Zahlen, mit Angabe des Nutzungsbedarfs, vorgelegt werden. Die Einbeziehung von Industriebrachen erfolgt im Regionalplan leider nur unzureichend bis gar nicht. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines Strukturwandels in der Arbeitswelt muss der Gewerbeflächenbedarf Kreuztals neu ermittelt und den Auswirkungen des Klimawandels angepasst werden. Dem immer noch rasant fort- schreitenden Flächenverbrauch muss auch an dieser Stelle Einhalt geboten werden.

Landwirtschaft:

Der Landwirtschaft kommt aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen eine besondere Bedeutung zu. Im Durchschnitt sind in den Jahren 1995 bis 2015 etwa 13,71% landwirtschaftlicher Nutzfläche allein in Kreuztal verloren gegangen, das heißt in Bauland oder gewerbliche Nutzfläche umgewandelt worden. Zusammengenommen sind das 1,4 Mio. Quadratmeter bzw. 1,4 qkm! Zum Vergleich: Landesweit sind es 7,47 % und Kreisweit in Siegen-Wittgenstein sind es 7,08 %. Quelle: NRW-IT. Kreuztal hat also eine überdurchschnittlich große Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzfläche in andere Flächennutzungen. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind aber auch Gewerbeflächen, die Landwirte benötigen, um darauf zu wirtschaften und ihren Bei- trag zur Nahversorgung sowie zur Landschaftspflege zu leisten. Im Regionalplan sollte daher berücksichtigt werden, dass Kommunen –nicht nur Kreuztal- in ihren Flächennutzungsplänen eine festgeschriebene Mindestgröße landwirtschaftlicher Nutzflächen benötigen, um Nahversorgung und Landschaftspflege überhaupt leisten zu können. Die Verpflichtung der Landwirtschaft zum Erhalt von Biodiversität und Artenschutz, unter Berücksichtigung entsprechender Ausgleichszahlungen, sollte ebenfalls im Regionalplan festgeschrieben werden.

Siedlungsbereiche:

Im vorliegenden Regionalplanentwurf wird richtigerweise der Flächenverbrauch durch Auseisung neuer Baugebiete eingeschränkt. Stattdessen wird eine Innenverdichtung der Bebauung gefordert, der wir nur zustimmen können. Dies vor allem unter dem Aspekt der Eindämmung des Flächenverbrauchs und ihrer Feststellung, dass der augenblickliche Bauboom keiner echten Wohnungsnot entspricht, sondern eher der Geldanlage und häufig auch der Spekulation zuzuordnen ist. Im Regionalplan sollte auf jeden Fall gefordert werden, dass der Bau von bezahlbarem Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor allem aber im Innenstadtbereich-gefördert werden muss und dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete –falls diese unumgänglich sind- eine ausreichende Anzahl bezahlbaren Wohnraums geschaffen werden muss, mit geeigneten Möglichkeiten zur Nahversorgung.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreuztal bittet die Bezirksregierung um Berücksichtigung und Aufnahme der aufgeführten Erweiterungen und Änderungen in den Regionalplan 2025.



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