Anfrage gem. § 3 Abs. 4 der GeschO des Rates der Stadt Kreuztal zur Sitzung am 18.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Anfrage in der parlamentarischen Fragestunde der nächsten Ratssitzung am 18.02.2021:

Anfrage zu den kontextlich zusammenhängenden Sachständen:

1.      Entsorgung der belasteten Materialien aus dem Abbruch der ehem. „Arbes-Hallen“,

2.      Entsorgung der belasteten Materialien aus der Abfuhr des Erdwalls, der durch den Neubau des „GVS-Hallenkomplexes“ an Stelle der „Arbes-Hallen“ aufgeschüttet wurde,

3.      Beprobung der ehem. Wall-Sohle auf eingesickerte Schadstoffe aus dem Erdwall

 In den Jahren 2017 und 2018 wurden die ehemaligen „Arbes-Hallen“ abgerissen. Diese Flächen sind im Altlastenkataster des Kreis Siegen- Wittgenstein verzeichnet. Abbruch und Neubau wurde baurechtlich von der Stadt Kreuztal genehmigt und beaufsichtigt. Der für den Neubau angefallene Erdaushub wurde zu großen Teilen auf Antrag der Bauherrin 2019 als durch die Stadt Kreuztal baugenehmigter Wall zwischengelagert.

 Mittlerweile wurde die Baugenehmigung zurückgezogen, da belastetes Material mit teilweise erheblichen Grenzwertüberschreitungen, trotz vorheriger vermeintlicher „laufender Beprobung in einem Standardverfahren“, in dem Erdwall gefunden wurde. In Folge wurde durch und unter Aufsicht der Stadt Kreuztal die Beseitigung und Entsorgung des belasteten Teils des Erdwalls angeordnet.

In dem oben genannten Zusammenhängen haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:

 

1.     Jeweils welche Mengen DK1- bzw. DK2- Material aus dem Abbruch wurden seinerzeit festgestellt?

2.     Wohin wurden das o.g. belastete Abbruchmaterial entsorgt?

3.     Wurden alle belasteten Materialien aus dem Abbruch belegbar fachgerecht entsorgt und können dem Rat und der Öffentlichkeit diese, in Form und Umfang den gesetzlichen Standards genügend, vorgelegt werden?

 4.     Welche Deponie-Klassifizierungen des belasteten Materials aus dem Erdwall wurden im Frühjahr 2020 festgestellt und in welchen Mengen?

 5.     Wurden alle belasteten Materialien aus dem Erdwall belegbar fachgerecht entsorgt und können dem Rat und der Öffentlichkeit diese, in Form und Umfang den gesetzlichen Standards genügend, vorgelegt werden?

 6.     Wurde die Sohle des Erdwalls, nach seiner Entfernung, bis auf eine Tiefe von wenigstens 1m auf Schadstoffe untersucht?

-       Wenn ja, können die Ergebnisse dem Rat detailliert vorgelegt werden?

-       Wenn nein, ist geplant eine solche Untersuchung in allernächster Zukunft durchführen zu lassen?

 

 Im Voraus besten Dank für die Beantwortung!

 Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Björn Eckert                                            gez. Ulrich Schmidt-Kalteich

Fraktionsvorsitzender                                       Ratsmitglied

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