„Resolution: Abschaffung der Stichwahl stoppen – Demokratie stärken“

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur nächsten Sitzung des Rates am 11.04.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Kreuztal möge beschließen:
Der Rat der Stadt Kreuztal fordert die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen nicht wie geplant abzuschaffen und damit die erneute Entwertung der Ämter von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten in Nordrhein-Westfalen zu stoppen.

Begründung:

Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Jahr 2011 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Die Linken die Stichwahl wieder eingeführt. Diese wurde somit bei den Wahlen 2014 bzw. 2015 überall dort durchgeführt, wo kein*e Kandidat*in im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erreichen konnte.

Die Landesregierung strebt nun an, die Stichwahl bei der Wahl der Hauptverwaltungsbe-amt*innen erneut abzuschaffen und dies bereits zur kommenden Wahl im Jahr 2020 wirksam werden zu lassen.

Eine Abschaffung der Stichwahl führt zu einer deutlichen Schwächung der Legitimation der gewählten Bürgermeister*innen und Landrät*innen. Ein*e Kandidat*in, der/die sich im ersten Wahlgang gegen vier weitere Mitbewerber*innen mit 25 Prozent durchsetzt, konnte zwar die meisten Stimmen auf sich vereinen, hat aber andererseits eine Zweidrittel-Mehrheit der Wäh-ler*innen gegen sich. Mit dem Instrument der Stichwahl können sich Wähler*innen dann bewusst für eine/n der beiden Gewinner*innen des ersten Wahlgangs entscheiden. Das stärkt das Gestaltungsrecht der Wähler*innen und die Legitimation der Gewählten gleichermaßen.

Ausdrücklich ist auch das intransparente Verfahren ohne eine angemessene Beteiligung und Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu kritisieren, so wie es bei solchen grundlegen-den Vorhaben üblich ist.

Darüber hinaus führt eine derart kurzfristige Änderung des Wahlrechts dazu, dass eine verlässliche Planung sowohl für die Parteien als auch für potentielle Kandidat*innen in unzulässi-ger Form eingeschränkt wird.

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