Sexistische Werbung in Kreuztal

Anfrage zur parlamentarischen Fragestunde in der nächsten Ratssitzung am 08.11.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,

Sexismus ist bundesweit und nicht erst durch die „me too“-Debatte Teil der öffentlichen Diskussion und auch hier in Kreuztal ist diese Herabwürdigung in der Werbe- und Medienlandschaft präsent (z.B. diverse Werbetafeln und -banner).

Sexismus ist eine Abwertung, Sexismus ist eine Diskriminierung, die auch hier in Kreuztal keinen Platz finden darf. Bereits mehrfach stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Werbung die Sichtweisen, Werte und Einstellungen von Menschen beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.März 2003-1BvR 426/02-, BVerfG 107, 275-286). Vor allem Frauen werden häufig auf ein „käufliches, sexuell leicht verfügbares Lustobjekt“ reduziert. Werbung instrumentalisiert häufig die identitätsstiftende Kategorie „Geschlecht“ und stützt sich auf die Binarität „Mann“ und „Frau“. Oft finden sich spärlich bekleidete Frauen auf Plakaten und in der Medienlandschaft.

Es bedarf einer kontinuierlichen Sensibilisierung, denn diese Art von Werbung darf aus unserer Sicht keinesfalls toleriert werden. Sexistische Werbung schadet der Gesellschaft, insbesondere auch Kindern und Jugendlichen unserer Kommune, und führt dazu, dass längst überkommene Gesellschaftsordnungen und Rollenklischees aktualisiert und gefestigt werden. Denn dieser alltägliche Sexismus hat Auswirkungen darauf, wie wir Geschehnisse wahrnehmen und andere behandeln.

Inzwischen haben einige große Kommunen wie beispielsweise Leipzig oder auch München entsprechende Maßnahmen ergriffen und Verbote solcher Werbung erlassen. Zur Beurteilung der Werbung wurden teilweise „Schiedsrichter“ ausgewählt, welche dann entsprechende Beschwerden nach den festgelegten Leitlinien prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Die „Schiedsrichter“ sind sachkundige, gesellschaftliche Vertreter*innen aus dem frauen- und queerpolitischen Spektrum, Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt etc.

Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, halten solche Maßnahmen auch für Kreuztal für erstrebenswert und bitten Sie daher um die Beantwortung der folgenden Fragen in der kommenden Ratssitzung:

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung darauf hinzuarbeiten, dass insbesondere diskriminierende und sexistische Außenwerbung, Fassadenwerbung sowie Prospektwerbung in der Stadt Kreuztal zukünftig unterbleibt?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung Methoden zu entwickeln, um gegen sexistische Werbung im Gebiet der Stadt Kreuztal anzugehen? Welche gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Möglichkeiten bieten sich hier?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine Sensibilisierung in der Stadt Kreuztal zu sorgen sowie entsprechend ein klares und transparentes Beschwerdemanagement aufzubauen?
  4. Welche Möglichkeiten bieten sich über neue Vertragsformulierungen für Verträge zwischen der Stadt Kreuztal und Werbenden ein Verbot sexistischer und diskriminierender Werbung zu implementieren?

Im Voraus herzlichen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Dieter Gebauer, Fraktionssprecher
Björn Eckert, stellv. Fraktionssprecher

Antwort der Verwaltung (PDF)

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