Schutz städtischer Bäume auf Baustellen

Sehr geehrter Herr Kiß
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Anfrage zur Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses am 09.09.2013:

Schutz städtischer Bäume auf Baustellen

In einem u.a. an die Fraktionen gerichteten Schreiben vom 21. August berichten Anlieger der Hagener Straße über erhebliche Missstände beim Schutz von Bäumen im Bereich von Baustellen. Hierbei ist es offensichtlich wiederholt durch unsachgemäße Abgrabungen im Wurzelbereich von Straßenbäumen zu massiven Beschädigungen der Bäume gekommen, die letztlich ihre Entfernung aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich machte. Städtische oder private Bäume können dabei durchaus auch von Baumaßnahmen anderer Bauträger betroffen sein. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In wie vielen Fällen ist es in den zurückliegenden drei Jahren durch unsachgemäße Arbeiten von Baufirmen zu einer Schädigung städtischer Bäume gekommen?
  2. Wodurch wurden diese Schäden hervorgerufen?
  3. Welche Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Schäden wurden von der Verwaltung ergriffen?
  4. In welchem Umfang wurden die Verursacher zu Schadensersatzzahlungen herangezogen?
  5. Wie wird bei künftigen Bauvorhaben sichergestellt, dass die einschlägigen Baumschutzrichtlinien und DIN-Vorschriften beachtet werden?
  6. Ist der sachgerechte Baumschutz bei städtischen Baumaßnahmen Bestandteil der Ausschreibungstexte?
  7. Wie und durch wen wird die tatsächliche Umsetzung der vertraglich vereinbarten Baumschutzmaßnahmen vor Ort kontrolliert?

Begründung:

Nicht nur in den beobachteten und benannten Fällen werden immer wieder durch unsachgemäße Arbeiten schützenswerte Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen geschädigt. Auch private Grundstücke sind hiervon nicht ausgenommen. Dies geschieht, obwohl genügend fachliche Regelwerke existieren, die den Schutz von Bäumen auf Baustellen gewährleisten sollen.

Zu nennen sind hier insbesondere:

DIN 18920
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

RAS-LP 4
Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen

ZTV Baumpflege

Die o.g. Bestimmungen sind als Regel der Technik von allen Bauunternehmen zu beachten. Geschieht dies nicht, sei es aus Unkenntnis, Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind Schäden an Bäumen vorprogrammiert, die ihre Vitalität und Lebenserwartung drastisch reduzieren können. Nicht zuletzt werden hierdurch erhebliche Vermögensschäden an städtischem Eigentum hervorgerufen, die so nicht hingenommen werden dürfen. Nur durch eine frühzeitige Einbindung der Baumschutzvorschriften in die Planung und Ausschreibung und eine konsequente Kontrolle der Baustellen durch geschultes Personal können Schäden am städtischen Baumbestand vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin

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