Anfrage: Qualitätsanalyse an Kreuztaler Schulen

Kreuztal, den 14.07.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 20.07.2011

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet sie folgende Anfrage zur nächsten Sitzung des Schulausschusses zu beantworten:

 

Am 8.4.2007 hat das Schulministerium eine Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in NRW (QA-VO) erlassen. Nach einer Pilotphase mit 96 Schulen, die im Juli 2006 abgeschlossen war, wurde in NRW mit der landesweiten Prüfung sämtlicher Schulen begonnen. Dazu besuchen Qualitätsteams, die aus 2-3 erfahrenen Schulaufsichtsbeamten bestehen, einige Tage die einzelnen Schulen und führen eine Qualitätsanalyse durch. Ihre Aufgabe besteht darin, den Schulen anschließend deutlich zu machen, welche Stärken und Schwächen in Ihrem System erkennbar sind, wie die Unterrichtsqualität ist und welche Impulse für die weitere Schulentwicklung gesetzt werden können. Dabei definierte das Schulministerium zweierlei Ziele: Einmal sollen auf diese Art und Weise wichtige Daten gewonnen werden, die für die Weiterentwicklung des Schulwesens im Land von großer Bedeutung sind. Andererseits sollen die Schulen motiviert werden, ihre Entwicklung selbst in die Hand zu nehmen und professionell zu steuern.

Grundlage einer Qualitätsanalyse ist das Qualitätstableau, das sich aus  6 Qualitätsbereichen  mit 28 Aspekten und 153 Kriterien zusammensetzt. Damit wird die Qualität einer Schule bestimmt und in einem Bericht zusammengefasst, um so der Schule ein Feedback für den erreichten Leistungsstand und Impulse für die eigene Weiterentwicklung zu geben. Der Schulaufsicht wird dadurch ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem sie Zielvereinbarungen mit der Schule treffen kann.

Zu dieser Qualitätsanalyse (teilweise auch als Schulinspektion bezeichnet) bitten wir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurde eine solche Qualitätsanalyse auch bereits an Kreuztaler Schulen durchgeführt?

    Falls ja, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen.

  2. An welchen Schulen erfolgte bereits eine Qualitätsanalyse?

  3. Welche Ergebnisse wurden jeweils in den sechs Qualitätsbereichen erreicht?

  4. Neben den Prüfbereichen, die vorrangig zum internen Regelungsbereich der Schule gehören, gibt es durchaus Prüfbereiche, die auch Aufgaben des Schulträgers betreffen (wie zum Beispiel die Schülerbetreuung oder Ausstattung und Gestaltung des Schulgeländes und des Schulgebäudes).
    Ist es möglich, dem Schulausschuss die kompletten Ergebnisse die Zuständigkeitsbereiche des Schulträgers betreffen, zur Verfügung zu stellen?


Mit freundlichen Grüßen

Anke Hoppe-Hoffmann
(Fraktionssprecherin)

Antwort der Verwaltung (PDF-Datei)

zurück