Anfrage "Schuldenmanagement" zum Rat, 08. Juli 2010

Kreuztal, den 29.06.2010

Anfrage zur Sitzung des Rates am 8. Juli 2010

 

Sehr geehrter Herr Kiß,

im Rahmen des aktiven Schuldenmanagements stehen weitreichende Entscheidungen an, die zeitnah durch die politischen Vertreter getroffen werden sollen. Von der Politik wurden bislang nur Grundsatzbeschlüsse gefasst. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Zinsoptimierungsgeschäften gab es bislang nicht oder nur im mündlichen Vortrag. Auch die Niederschriften enthalten darüber nur sehr allgemeine Informationen. Bis heute erhielt unsere Fraktion keine Aufstellung der getätigten Geschäfte, insbesondere zu den mit ihnen verbundenen Risiken.


Daher bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit dem aktiven Schuldenmanagement:

  1. Welche Geschäfte (genaue Bezeichnung) wurden wann, mit welcher Laufzeit und in welcher Höhe mit welchen Vertragspartnern abgeschlossen?
  2. Wie viele / welche der Geschäfte fallen unter die Kategorie eines reinen Zinssicherungsgeschäftes, wie viele / welche hatten keinen reinen Sicherungscharakter (Zinsoptimierung)?
    Gab es Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte?
  3. Mit welchem Ergebnis endeten die bereits ausgelaufenen Geschäfte und wann?
  4. Welche Geschäfte laufen noch und mit welchem aktuellen Marktwert bzw. welchen grundsätzlichen Risiken?
  5. Für welche Geschäfte wurden Umstrukturierungen (Gegengeschäfte) eingeleitet? Und wenn ja wann und in welcher Höhe?
  6. Wurden externe Beratungsverträge zum aktiven Schuldenmanagement abgeschlossen?
    Wenn ja mit wem und mit welcher Laufzeit?
    War/en der/die Berater unabhängig von den Geschäftspartnern der Stadt?
    Oder erfolgte eine Anlageberatung, anhand der die Anlageziele und Risikotragfähigkeit analysiert wurden durch die Bank, mit der die Verträge geschossen wurden? Wenn ja, gegen Entgelt?
  7. Wer war jeweils in der Verwaltung zeichnungsberechtigt?
  8. In welchen Abständen wurde die Verwaltungsspitze durch die Kämmerei über Gewinne und Verluste und Marktwert der einzelnen Geschäfte unterrichtet?
  9. In der Mitteilungsvorlage  Nr 103/2010 werden Beschlüsse zu Wertgrenzen der Zinsoptimierungsgeschäfte erwähnt (17.03.05 und 25.01.07).
    Ist es richtig, dass diese Beschlüsse bislang nie formal gefasst wurden?
  10. Gab es eine Dienstanweisung (Richtlinie) über den Einsatz von Finanztermingeschäften/Derivaten?
    Wenn ja, kann sie der Antwort beigefügt werden?
    Wenn nein, haben Sie die Absicht eine Dienstanweisung zu erlassen?
  11. Wurden Risikokategorien und –profile erstellt?
    Wenn ja welche und gab es prozentuale Begrenzungen in den verschiedenen Risikobereichen?
  12. Geht die Verwaltung davon aus, vom Vertragspartner ausreichend über die Risiken des „Invers-CMS-Stufenswap“ informiert worden zu sein?
  13. Einige Kommunen, denen CMS Spread Ladder Swaps verkauft wurden klagten inzwischen (tw. erfolgreich) gegen ihre Geschäftspartner.
    Wie unterscheiden sich die Risiken des Invers-CMS-Stufenswap von denen eines CMS Spread Ladder Swap, insbesondere hinsichtlich ihrer Risikobewertung?
  14. Ab welchem genauen Zeitpunkt war die negative Entwicklung erkennbar bzw. wann wurde der Ertragswert des Invers-CMS-Stufenswap das erste Mal negativ bewertet?
    Wie hoch war zum damaligen Zeitpunkt der aktuelle Marktwert?
  15. Zu welchem Umgang mit dem Invers-CMS-Stufenswap rieten zum damaligen Zeitpunkt ggf. vorhandene, externe Berater?
  16. Ist die 3-jährige Anspruchsfrist auf Schadensersatz gegen die Bank gemäß § 37 a WpHG heute verjährt?
    Wenn nein, wann verjährt sie?
  17. Ist es denkbar gegen den Vertragspartner zu klagen, da ggf. Aufklärungspflichtverletzungen vorliegen?
  18. Welche Kosten entstehen der Stadt Kreuztal, wenn sie sich aktuell zum Marktwert vom Invers-CMS-Stufenswap trennt und zur Finanzierung einen aktuell günstigen, festverzinslichen Kommunalkredit  aufnimmt?
    a) an Zinszahlungen insgesamt
    b) jährlich
    c) im Vergleich zur Fortführung des Geschäftes bei den heute aktuellen Zinssätzen



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