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GRÜNE KreuztalAktuelle Meldungen

Aktuelle Meldungen

13.01.2018

Amphibienwanderung Loher Tal

Das Loher Tal in Kredenbach ist seit 1990 Naturschutzgebiet, gehört zu einem Biotopverbund und ist die Heimat unzähliger Amphibien (seit 1980 sind alle Amphibienarten in der Bundesartenschutz-verordnung enthalten und stehen unter besonderem Schutz). In diesem Gebiet zwischen zwei Weihern verläuft die Nebenstraße „Brücher Weg“ und alljährlich im Frühjahr werden hier unzählige Amphibien, z.B. Erdkröten, bei ihrer Wanderung zu den Laichgewässern überfahren - mitten in einem Naturschutzgebiet! Die Tiere gehen nur bei feuchter Wetterlage und in Zeiten der Dämmerung bzw. nachts auf Wanderschaft – für Autofahrer eine Zeit, in der die Sichtverhältnisse besonders schlecht sind. Schilder mit dem Hinweis auf die Krötenwanderung reichen nicht aus, da die Tiere eine starre Haltung (Schreckhaltung) einnehmen und Erdkörten nicht hüpfen, sondern kriechen. Dadurch sind sie in der Dunkelheit kaum sichtbar. Auch sterben die Tiere an inneren Verletzungen durch Luftverwirbelungen, die entstehen, wenn Fahrzeuge über sie hinweg fahren.

Zum Schutz der Tiere gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Fang- bzw. Schutzzäune
    Die Tiere werden durch diese Zäune am Überqueren der Straße gehindert, müssen aber täglich früh morgens und in den späten Abendstunden eingesammelt und über die Straße getragen werden – eine Aufgabe, die von der Stadtverwaltung nicht geleistet werden kann. Auch hat die Umweltberatung der Stadt Kreuztal bereits geprüft, ob dies von Umweltverbänden oder anderen Freiwilligen übernommen werden kann – leider ohne Erfolg.
  2. Dauerhafte Schutzanlagen
    Hierbei handelt sich um Systeme aus Beton oder Stahl, die aus Tunneldurchlässenunter der Straße und Leiteinrichtungen parallel zur Straße bestehen und fest verbaut werden. Der Vorteil dieser dauerhaften Schutzanlagen besteht in der ganzjährigen Funktionsweise und dem geringen Betreuungsaufwand. Neben Amphibien werden auch andere Tiere wie z.B. Igel geschützt, aber der Nachteil ist der hohe Kostenaufwand bei einem nachträglichen Einbau, wie in diesem Fall. Auch sind hierfür bestimmte Lichtverhältnisse notwendig, die in diesem Bereich nicht gegeben sind (lt. Rücksprache mit Herrn Dr. Hartmut Müller, Kreuztal-Kredenbach).
  3. Straßensperrung
    Der betroffene Straßenabschnitt wird während der Hauptwanderung für den Verkehr komplett gesperrt. Dies ist aus Gründen des Artenschutzes in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt (§ 45, Abs. 1a, Nr. 4a  ist das Recht zur Beschränkung des Verkehrs "hinsichtlich örtlich begrenzter Maßnahmen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes ..."). Die Straßensperrung muss durch die zuständige Verkehrsbehörde genehmigt werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist meist das Vorhandensein einer zumutbaren Umleitungsstrecke und kann nur bei Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen realisiert werden.

Aus diesen Gründen haben wir am 09.01.2018 einen Antrag gestellt, den Bereich der Straße „Brücher Weg“ in Kreuztal-Kredenbach, der im Naturschutzgebiet zwischen den beiden Weihern liegt, alljährlich für die Zeit der Amphibienwanderung von ca. Mitte Februar bis Ende April für den Straßenverkehr zu sperren (Die Wanderung beginnt meist bei Temperaturen ab 5 bis 6°C und bei feuchtem Wetter). Im Vergleich zu den anderen oben genannten Maßnahmen bedeutet diese Sperrung den geringsten Aufwand und verursacht keine nennenswerten Kosten. Die Straße ist eine untergeordnete Neben-straße, hat in diesem Bereich keine Anlieger und die angrenzenden Wohngebiete sind über Straßen, die direkt von der B 508 abgehen, ohne Umwege oder Einschränkungen zu erreichen.

Über diesen Antrag wird am 05.02.2018 im Infrastruktur-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsausschuss beraten und in der Ratssitzung am 22.02.2018 abgestimmt.

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