Schulessen im Ganztag

Sehr geehrter Herr Kiß,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes in den Sitzungen des Schulausschusses am 28.01.15, HFA am 12.02.15 und Rat am 26.02.2015

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Die Stadt Kreuztal  übernimmt auf Antrag an den städtischen Schulen den Eigenanteil zum Schulesen für Kinder aus Familien, die antragsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (analog SGB II, SGB XII, § 6 BKGG, § 2 AsylbLG, Wohngeldgesetz) sind, falls diese einen solchen Antrag stellen und das Jahresbruttoeinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt."

Begründung:

Offensichtlich fällt es vielen Familien schwer, ihren  Kindern die Teilnahme am Mittagessen im Offenen Ganztag (OGS), und im Ganztagsbetrieb an weiterführenden Schulen (Gesamt- und Hauptschule) zu ermöglichen (s. Ergebnis der Beratungen im Schulausschuss).

Obwohl durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Eigenanteil je Mahlzeit auf 1,00 € reduziert wurde, gerieten viele Familien in Zahlungsrückstände.  

Nachdem an einer Ganztagsschule die verbindliche Teilnahme am Schulessen aufgehoben wurde, brach die Teilnehmerzahl am Mittagessen auf ein Fünftel der Schüler ein. Mit ca. 90 Kindern ist dort fast die Hälfte der Schüler BuT-anspruchsberechtigt. Bei einem Drittel dieser Schüler scheiterte der Einzug des Eigenanteils von 1€/Essen, 14€/Monat endgültig. Daher muss nun das Essen vorab bezahlt werden und die Teilnahme ist freiwillig.

Auch die Verpflegung durch das Elternhaus ist häufig nicht gesichert.  So wurde von Befragungsergebnissen aus Schulklassen berichtet, die ergaben, dass nur sehr wenige Kinder vor der Schule gefrühstückt hatten und noch weniger Kinder ein Verpflegungspaket zur Frühstückspause oder zum Mittagessen dabei hatten.

Davon abgesehen, dass es völlig inakzeptabel ist, dass Kinder im Ganztagsbetrieb hungern müssen, gibt es neben Ernährungs- und Gesundheitsaspekten weitere Gründe für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen im Ganztag. So leidet unter unzureichender Ernährung auch die Lernleistung und die soziale Integration. Die gemeinsamen Mahlzeiten sind ein wesentlicher Baustein des sozialen Schullebens.

Auch wenn der Erziehungs- und Versorgungsauftrag für diese Kinder vorrangig Aufgabe der Eltern ist, sehen wir die Stadt als Schulträgerin der Ganztagsangebote in der Pflicht zu einer Lösung für die unversorgten Kinder beizutragen. Denn Fakt ist, dass etliche Eltern diesem Auftrag nicht nachkommen und die Kinder Unterstützung brauchen.

Selbst vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sollte es in einer familien- und kinderfreundlichen Stadt möglich sein, den betroffen Kindern die Teilnahme an den Mahlzeiten, bzw. an den Ganztagsangeboten zu ermöglichen.

Für Kinder in Tageseinrichtungen übernimmt der Kreis Siegen-Wittgenstein seit 2012 kreisweit, also auch in Kreuztal, den 1 Euro-Eigenanteil, der seit dem 1.9.12 vom Jobcenter kommunal ausgezahlt wird, wodurch Doppelanträge vermieden werden.

Im Schulbereich wird in der Stadt Siegen der Eigenanteil auf Antrag ebenfalls übernommen. Dort können Eltern bei der Schulverwaltung der Stadt die Übernahme des Eigenanteils von 1,00 Euro für die Mittagverpflegung beantragen. In der Abwicklung könnten wir sicher von den dort seit Jahren vorhandenen Erfahrungen profitieren.

Die Stadt Kreuztal sollte diesen Beispielen folgen.

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                  
Anke Hoppe-Hoffmann

Fraktionsvorsitzende

Anlage:
Antragsvordruck Siegen
Antragsvordruck Kreis Si-Wi

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